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Allgemeine Urnengräber

Allgemeine Urnengräber (Reihen-Urnengräber) mit einem einmaligen Grabnutzungsrecht auf 10 Jahre.

Hiermit sind Urnengräber gemeint, die ein Grabnutzungsrecht für eine Urne auf die Dauer von 10 Jahren beinhalten. Die Oberfläche dieser Gräber beträgt 80x80 cm.

Diese allgemeinen Urnengräber – in Deutschland werden diese Gräber als Reihengräber bezeichnet – kann man nicht im Voraus reservieren oder deren Laufzeit verlängern. Allerdings besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der 10 Jahre für dieses Grab ein Grabnutzungsrecht als individuelles (Eigentums-)Urnengrab zu den dann herrschenden Konditionen zu erwerben.

Die allgemeinen Urnengräber liegen im Kreis um einen Baum herum, zusammen mit weiteren Urnen von Verstorbenen, die nicht miteinander verwandt sind.

Die allgemeinen Urnengräber erhalten fortlaufende Nummern, in einer Karteikarte wird vermerkt, wer hier beigesetzt ist, welcher der Angehörigen als Ansprechpartner dient. Die Laufzeit und der Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in einem zweifach ausgefertigten Vertrag festgehalten.

Bei diesen Urnengräbern können Sie einen kleinen Findling oder ein Namensschildchen zur Markierung nutzen.


Eigentumsurnengräber mit einem Grabnutzungsrecht

Neben den allgemeinen Urnengräbern (Reihen-Urnengräber) gibt es auch individuelle (Eigentums-)Urnengräber mit einem Grabnutzungsrecht für eine oder zwei Urnen. Diese Urnengräber finden sich abwechselnd mit anderen Gräbern über den ganzen Wald verteilt. Die Oberfläche dieser Gräber beträgt 100x100cm.

Die Eigentums-Urnengräber kann man im Vorhinein reservieren, die Nutzungsdauer ist verlängerbar. Meistens liegen diese Eigentums-Urnengräber am Fuß eines Baumes direkt zwischen dessen Wurzeln.

Im Gegensatz dazu erfolgen Sargbestattungen etwas weiter entfernt von den Bäumen, um beim Ausheben des Grabes auf die gesetzlich vorgeschriebene Tiefe das Wurzelwerk der Bäume nicht zu beschädigen.

Da ein Urnengrab nicht so tief ausgehoben werden muss, kann die Beisetzung der Urne direkt am Fuße eines Baumes erfolgen, ohne seine Wurzeln zu beschädigen.

Den Platz für ein Eigentums-Urnengrab können Sie sich selber aussuchen, die Grabnutzungsdauer beträgt 20 Jahre oder mehr.

Auf den Urnengräbern dürfen keine dauernden Grabmäler oder andere Gegenstände aufgestellt werden, da der Naturwald in seinem Charakter erhalten bleiben soll.

 



Den Platz für ein Eigentums-Urnengrab können Sie sich selber aussuchen, die Grabnutzungsdauer beträgt 20 Jahre oder mehr.

Foto links: Vergängliche Sandurne "Mann"
Foto rechts: Vergängliche Sandurne "Frau"

 

 
 


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